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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24. Juli 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Crisp Yield (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Renovierungs- und Handwerksleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Annahmefrist versehen sind.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem schriftlichen Vertrag. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform.

Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden gesondert berechnet. Dies gilt auch für Mehraufwand, der durch nachträglich erkannte Mängel oder besondere örtliche Gegebenheiten entsteht.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Kostenvoranschlägen handelt es sich um unverbindliche Preisangaben. Kostenvoranschläge werden nicht vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Aufträgen mit einer Auftragssumme über 5.000 € kann eine angemessene Abschlagszahlung nach Baufortschritt verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 5 Ausführung der Arbeiten

5.1 Ausführungsfristen

Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

Die Ausführungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

5.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere:

  • Bereitstellung des Arbeitsplatzes in vertragsgemäßem Zustand
  • Bereitstellung von Strom, Wasser und Heizung
  • Schutz der Arbeitsstelle vor Witterungseinflüssen
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen

§ 6 Gefahrtragung

Mit der Abnahme der Leistung oder, falls eine förmliche Abnahme nicht vorgesehen ist, mit der Fertigstellung der Arbeiten geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Mängelansprüche

Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige gilt das Werk als genehmigt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Bei Bauwerken und Arbeiten an Bauwerken beträgt sie 5 Jahre.

7.2 Nacherfüllung

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist schriftlich kündigen.

Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten sowie ein angemessener Anteil der Gemeinkosten und ein angemessener Gewinn zu erstatten.

§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm bekannt werdenden Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Unternehmensdaten

Crisp Yield
Friedrichstraße 123
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]
Website: www.crisp-yield.com

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